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Winterdienst 2026/27: So bereiten Unternehmen ihre Gewerbeimmobilie rechtzeitig vor
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Winterdienst 2026/27: So bereiten Unternehmen ihre Gewerbeimmobilie rechtzeitig vor

07. Oktober 2026
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Administrator
2 Min. Lesezeit

Wenn Beschäftigte früh morgens zur Arbeit kommen oder Lieferanten den Betriebshof anfahren, müssen die Zugänge zuverlässig nutzbar sein. Schnee und Glätte können diese Abläufe schnell beeinträchtigen. Die BG BAU weist darauf hin, dass vereiste Böden und schlechtere Sichtverhältnisse in der kalten Jahreszeit zusätzliche Unfallrisiken mit sich bringen. (BG BAU)

Für Gewerbeimmobilien lohnt es sich deshalb, den Winterdienst bereits im Herbst vorzubereiten. Ein klarer Einsatzplan schafft die Grundlage für abgestimmte Abläufe.

Welche Flächen gehören in den Einsatzplan?

Eine Objektbegehung hilft, alle relevanten Bereiche zu erfassen. Dazu gehören beispielsweise Gehwege, Eingänge, Außentreppen, Zufahrten und die Wege zwischen Parkplätzen und Gebäude.

Auch Nebeneingänge und Lieferzonen sollten berücksichtigt werden. Entscheidend ist, welche Flächen tatsächlich genutzt werden und welche Wege für den Betrieb besonders wichtig sind.

Halten Sie die vereinbarten Flächen möglichst in einem Lageplan fest. Markieren Sie außerdem geeignete Bereiche für geräumten Schnee, damit Zugänge und Verkehrswege frei bleiben.

Einsatzzeiten auf den Betrieb abstimmen

Ein Büro mit Arbeitsbeginn um acht Uhr stellt andere Anforderungen als ein Produktionsbetrieb mit frühem Schichtwechsel. Klären Sie deshalb, wann Beschäftigte, Kunden und Lieferanten das Grundstück nutzen.

Zusätzlich sind die örtlichen Vorgaben zu beachten. Die Stadt Landshut veröffentlicht beispielsweise konkrete Regelungen zu Räumzeiten und zulässigen Streumitteln für Gehbahnen. Diese Vorgaben sollten für jedes Objekt am jeweiligen Standort geprüft werden. (Stadt Landshut)

Vereinbaren Sie auch, wie Nachkontrollen und weitere Einsätze bei anhaltendem Schneefall oder erneuter Glätte organisiert werden.

Zuständigkeiten und Dokumentation klären

Vor Saisonbeginn sollte feststehen, wer den Dienstleister erreichen kann, wer Zugänge ermöglicht und wer besondere Gefahrenstellen meldet. Vertretungen gehören ebenfalls in diese Abstimmung.

Eine nachvollziehbare Einsatzdokumentation erleichtert die Kontrolle der vereinbarten Leistungen. Sinnvolle Angaben sind Datum, Uhrzeit, bearbeitete Flächen und durchgeführte Maßnahmen.

Die Checkliste vor dem ersten Frost

  • Betreuungsflächen gemeinsam prüfen und festhalten.
  • Betriebszeiten und örtliche Vorgaben berücksichtigen.
  • Streumittel und deren Bereitstellung abstimmen.
  • Ansprechpartner und Vertretungen benennen.
  • Nachkontrollen und Einsatzberichte vereinbaren.

AGS Facility Services bietet Winterdienst mit Räum- und Streuleistungen, abgestimmter Einsatzplanung und dokumentierten Einsätzen. Lassen Sie die Anforderungen Ihrer Gewerbeimmobilie rechtzeitig prüfen und fragen Sie Ihren Winterdienst für 2026/27 an. (Winterdienst bei AGS)

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