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Winterdienst

Räum- und Streudienst für sichere Wege und Zufahrten. Planbare Einsatzzeiten, lückenlose Dokumentation und Erfüllung Ihrer Verkehrssicherungspflicht – zuverlässig und transparent.

AGS-Mitarbeiter räumt einen Gehweg vor einem Bürogebäude

Planbare Einsätze

Definierte Räumzeiten für Ihren Betrieb.

Lückenlose Dokumentation

Nachweis für Versicherung und Behörden.

Sichere Wege

Räumen und Streuen nach Bedarf.

Zuverlässige Teams

Einsatzbereitschaft auch bei Extremwetter.

Sichere Wege, bevor der Betrieb beginnt.

Leistungen im Überblick

01

Räumen

Gehwege, Zufahrten, Eingangsbereiche und Parkflächen – maschinell oder von Hand, abgestimmt auf Fläche und Schneelage.

02

Streuen

Geeignete Streumittel nach Fläche und kommunalen Vorgaben – auf Wunsch mit umweltschonenden Alternativen wie Splitt oder Granulat.

03

Einsatzplanung

Disposition nach Wettervorhersage, definierte Räumzeiten vor Betriebsbeginn und Nachkontrollen bei anhaltendem Schneefall.

04

Einsatzdokumentation

Jeder Einsatz mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und Maßnahmen protokolliert – als Nachweis der Verkehrssicherungspflicht.

Flächen & Objekte

Für jede Zufahrt.

  • Gehwege
  • Zufahrten
  • Eingangsbereiche
  • Parkplätze
  • Treppen & Rampen
  • Lieferzonen
  • Bürogebäude
  • Gewerbeparks
  • Handelsflächen
  • Produktionsstandorte
  • Lager & Logistik
  • Wohnanlagen
Winterdienst für die Saison anfragen

Unser Leistungsumfang

Facility Services, individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.

Räumen von Gehwegen, Zufahrten und Parkflächen
Streuen mit geeigneten Streumitteln
Einsatzplanung nach Wetterlage und Vorhersage
Dokumentation aller Einsätze mit Zeitstempel
Bereitstellung von Streumaterial
Nachkontrolle bei anhaltendem Schneefall
Einsätze auch an Wochenenden und Feiertagen
Flexible Erweiterung bei Extremwetterlagen
Abstimmung mit Ihrer Hausmeisterbetreuung
Transparente Einsatzberichte

Verkehrssicherungspflicht im Winter: worauf es ankommt

Als Grundstückseigentümer oder -betreiber sind Sie verpflichtet, für sichere Wege zu sorgen – besonders im Winter. Die Verkehrssicherungspflicht umfasst das rechtzeitige Räumen und Streuen von Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen. Bei Unfällen durch Glätte können erhebliche Haftungsrisiken entstehen. Ein zuverlässiger Winterdienst mit dokumentierten Einsätzen schafft hier Rechtssicherheit und schützt Sie vor unliebsamen Konsequenzen.

Planbare Einsatzzeiten & Dokumentation: Sicherheit für Unternehmen

Unser Winterdienst arbeitet nach definierten Räumzeiten, die auf Ihre Betriebsabläufe abgestimmt sind. Vor Arbeitsbeginn Ihrer Mitarbeiter oder Kunden sind die Wege geräumt und gestreut. Jeder Einsatz wird mit Zeitstempel, Wetterlage und durchgeführten Maßnahmen dokumentiert. Diese Protokolle können Sie bei Bedarf Versicherungen oder Behörden vorlegen – ein wichtiger Nachweis im Schadensfall.

Räumen & Streuen: Material, Timing und Flächen

Wir setzen auf bewährte Streumittel und moderne Räumtechnik, abgestimmt auf die jeweiligen Flächen und Witterungsbedingungen. Das Timing richtet sich nach Wettervorhersagen und aktueller Lage – wir reagieren flexibel und sind auch bei anhaltendem Schneefall für Nachkontrollen vor Ort. Die zu betreuenden Flächen werden vorab gemeinsam definiert, sodass Sie wissen, welche Bereiche abgedeckt sind.

Was ist ein Winterdienst?

Ein Winterdienst ist ein Räum- und Streudienst, der Gehwege, Zufahrten, Eingangsbereiche und Parkflächen bei Schnee und Glätte sicher begehbar und befahrbar hält. Für Unternehmen und Grundstückseigentümer umfasst ein professioneller Winterdienst neben dem eigentlichen Räumen und Streuen auch die Einsatzplanung nach Wetterlage, die Bereitstellung von Streumitteln, Nachkontrollen bei anhaltendem Schneefall und die lückenlose Dokumentation jedes Einsatzes. So wird die Verkehrssicherungspflicht im Winter nachweisbar erfüllt.

Wovon hängen die Kosten für den Winterdienst ab?

Die Kosten ergeben sich aus der Größe und Art der zu betreuenden Flächen (Gehwege, Zufahrten, Parkplätze, Treppen), dem Anteil an Handarbeit gegenüber maschinellem Räumen, den vereinbarten Räumzeiten vor Betriebsbeginn, dem gewählten Streumittel sowie dem Abrechnungsmodell – saisonale Pauschale oder einsatzbezogene Abrechnung. Auch Zusatzleistungen wie Schneeabtransport oder Einsätze an Wochenenden fließen ein. Nach der Objektaufnahme erhalten Sie ein transparentes Angebot mit klar definierten Flächen und Leistungen.

Räum- und Streupflicht übertragen: was rechtlich gilt

Grundsätzlich können Eigentümer und Betreiber ihre Räum- und Streupflicht vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Eine Kontroll- und Überwachungspflicht verbleibt jedoch beim Auftraggeber – er muss sich davon überzeugen können, dass die Arbeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden. Welche Zeiten und Flächen konkret betroffen sind, regeln häufig die Satzungen der jeweiligen Gemeinde. Ein schriftlich vereinbarter Leistungsumfang und eine lückenlose Einsatzdokumentation schaffen hier die nötige Klarheit und dienen im Schadensfall als Nachweis.

Qualität & Vertrauen

  • Dokumentierte Einsätze mit Zeitstempel
  • Definierte Räumzeiten vor Betriebsbeginn
  • Einsatzbereitschaft auch bei Extremwetter
  • Abstimmung mit Wettervorhersagen
  • Transparente Einsatzberichte

Fragen?

Unser Experten-Team berät Sie gerne unverbindlich zu Ihrem Projekt.

Zusammenarbeit

Unser Ablauf

Transparente Prozesse von der Anfrage bis zur laufenden Betreuung.

  1. Anfrage

    Flächen und Anforderungen klären

  2. Objektaufnahme

    Vor-Ort-Besichtigung der Flächen

  3. Einsatzplan

    Räumzeiten und Streumittel festlegen

  4. Winterbereitschaft

    Team steht bereit

  5. Dokumentation

    Protokollierung aller Einsätze

Einblicke in unsere Arbeit

Sorgfältige Ausführung mit klaren Qualitätsstandards.

Traktor mit Räumschild beim Schneeräumen

Moderne Räumtechnik

Streufahrzeug beim Räumen und Streuen einer Zufahrt

Sichere Wege

Unsere Standorte

Winterdienst in Ihrer Nähe – an 14 Standorten.

Winterdienst von AGS Facility Services erhalten Sie in ganz Bayern und Baden-Württemberg – von regionalen Teams mit festem Ansprechpartner. Wählen Sie Ihren Standort:

Alle Standorte

Häufig gestellte Fragen

Antworten auf die wichtigsten Fragen

Die Einsatzzeiten werden objektspezifisch vereinbart – in der Regel so, dass vor Betriebsbeginn oder Öffnungszeiten geräumt ist. Bei nächtlichem Schneefall starten die Einsätze entsprechend früher. Die Frequenz richtet sich nach der Wetterlage und den vertraglich definierten Leistungsstandards.

Die zu betreuenden Flächen werden im Rahmen der Objektaufnahme gemeinsam festgelegt – typischerweise Gehwege, Zufahrten, Eingangsbereiche und Parkflächen. Erweiterungen oder saisonale Anpassungen sind jederzeit möglich und werden vertraglich dokumentiert.

Jeder Einsatz wird mit Datum, Uhrzeit, Wetterlage und durchgeführten Maßnahmen protokolliert. Die Dokumentation dient als Nachweis der Verkehrssicherungspflicht und kann jederzeit für Versicherungen, Behörden oder Ihre interne Betreiberverantwortung abgerufen werden.

Bei anhaltendem Schneefall führen wir Nachkontrollen und erneute Räumungen durch. Die Einsatzfrequenz wird der Wetterlage angepasst. Unsere Disposition beobachtet die Wetterentwicklung kontinuierlich und plant Einsätze vorausschauend, um auch bei plötzlichen Wetteränderungen handlungsfähig zu sein.

Wir verwenden zugelassene Streumittel, die auf die jeweiligen Flächen und kommunalen Vorgaben abgestimmt sind. Umweltschonende Alternativen wie Splitt oder Granulat können je nach Anforderung und Best-Practice-Empfehlung eingesetzt werden.

Der Winterdienst umfasst standardmäßig auch Wochenenden und Feiertage. Die Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft ist während der gesamten Wintersaison durchgängig sichergestellt.

Wir bieten Pauschalabrechnungen pro Saison sowie einsatzbezogene Abrechnungsmodelle. Die Konditionen werden vor Saisonbeginn transparent vereinbart und im Vertrag dokumentiert. Bei Pauschalmodellen sind planbare Kosten gewährleistet.

Wir empfehlen die Beauftragung vor Saisonbeginn – idealerweise im Herbst. So können wir die Flächenaufnahme durchführen, Einsatzpläne erstellen und alle organisatorischen Vorbereitungen abschließen. Kurzfristige Beauftragungen prüfen wir im Rahmen unserer verfügbaren Kapazitäten.

Ja, die Räum- und Streupflicht kann vertraglich auf einen Winterdienst übertragen werden. Beim Eigentümer oder Betreiber verbleibt allgemein eine Kontrollpflicht. Unsere dokumentierten Einsatzprotokolle unterstützen Sie dabei, diese Kontrolle nachvollziehbar wahrzunehmen.

Maßgeblich sind Größe und Art der Flächen, das Verhältnis von Hand- zu Maschinenräumung, die vereinbarten Räumzeiten, das eingesetzte Streumittel und das Abrechnungsmodell. Nach einer Objektaufnahme erhalten Sie ein transparentes Angebot.